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Versicherung - Worauf Sie achten sollten
Auch wenn Bundeskriminalamt und Versicherer schätzen, dass hinter der Hälfte aller Autodiebstähle Versicherungsbetrug steckt: die Beweislast liegt doch in der Regel bei der Versicherung. Generell ist jedes Auto durch die Kaskoversicherung gegen Diebstahl und Raub versichert. Problematisch wird es nur, wenn Sie nicht alle Autoschlüssel vorlegen können. Daneben verlangt Ihre Versicherung die Diebstahlanzeige (Tagebuchnummer der Polizei) und eine Kopie des Kfz-Briefes.
Schadenmeldung
Bei der Schadenmeldung sollten alle Angaben möglichst genau gemacht werden. Wer etwa beim Kilometerstand falsche Angaben macht, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Danach beginnt eine oft einmonatige Wartezeit bis der Schaden reguliert ist. Die Versicherung beteiligt sich darüber hinaus zeitlich begrenzt an den Kosten für einen Mietwagen.
Autoaufbrüche
Nicht immer wollen Diebe das ganze Auto. Oft reicht ihnen das Autoradio oder die Tasche vom Rücksitz. Auch Schäden, die dabei am Auto entstehen, sind von der Versicherung abgedeckt sind. Vermutet die Versicherung einen fehlenden Zusammenhang, liegt die Beweislast bei ihr.
Zweitschlüssel im Wagen: Kein Versicherungsschutz
Wer seinen Zweitschlüssel im Auto lässt, und sei er noch so gut versteckt, handelt grob fahrlässig und büßt seinen Versicherungsschutz ein. Der Fall liegt ähnlich, wenn der Fahrzeugbrief im Wagen gelassen wurde.
Transportierte Gegenstände nicht versichert
Wer Gegenstände im Auto transportiert und diese bei einem Halt gestohlen werden hat Pech gehabt. Die normale Kaskoversicherung übernimmt den Schaden nicht. Wertvolle Dinge, etwa beim Umzug, gehören also immer in die Hände von Profis, sprich Spediteuren.
Wer öfter und berufsmäßig wertvolle Waren bei sich führt, dies gilt z.B. für Vertreter, braucht eine Extra-Versicherung, die sogenannte Werkverkehr-Versicherung.
Kein Schadenersatzanspruch gegen Parkhausbetreiber
Wird ein Auto aus einem Parkhaus geklaut, besteht kein Schadenersatzanspruch gegen den Parkhausbetreiber. Dies gilt auch für bewachte Parkhäuser. Der Autofahrer zahlt nur für einen bequemen und trockenen Parkplatz. Einziger Vorteil: Die meisten Parkhäuser verfügen über Videoüberwachungsanlagen. Auf den Bildern kann der Dieb zu erkennen sein.
Diebstahl des geleasten Fahrzeugs
Wer neben monatlichen Leasingraten auch eine anfängliche Sonderzahlung von oft mehreren tausend Euro berappt, hat bei einem Diebstahl Anspruch auf anteilige Rückzahlung der Summe. Hierfür gibt es bestimmte Berechnungsformeln.
Diebstahl aus Autowerkstatt
Eine Reparaturwerkstatt muss ein Auto wirksam gegen Diebstahl schützen. So darf ein Fahrzeug über Nacht nicht einfach auf dem Hof inmitten eines menschenleeren Gewerbegebietes abgestellt werden. Das Gelände muss eingezäunt sein oder das Auto in einer Halle untergebracht werden. Wird das Auto ohne diesen Schutz geklaut oder aufgebrochen, haftet die Werkstatt.
Noch ein Tipp: Auch wenn Sie die Werkstatt gut kennen, lassen Sie sich immer eine Quittung für den übergebenen Schlüssel ausstellen.
Schlüssel nicht in Briefkasten der Werkstatt
Werkstätten schließen oft früh. Wer da nach 18 Uhr noch seinen Wagen abgeben will hat schlechte Karten, er trifft keinen Angestellten mehr an. Um das Auto dennoch am nächsten Morgen checken zu lassen, wirft der Besitzer einfach den Wagenschlüssel in den Briefkasten der Werkstatt. Doch Vorsicht! Wird der Außenbriefkasten aufgebrochen und der Wagen gestohlen, bezahlt die Versicherung keinen Cent.
Anders sieht es aus, wenn der Briefkasten in die Tür eingebaut ist. Einige Werkstätten sichern Ihre Briefkästen auch schon tresorartig.
Schlüssel steckengelassen: Versicherung haftet
Wer seinen Wagenschlüssel aus lauter Unachtsamkeit am Kofferraumschloss steckenläßt und nur kurz Einkäufe in die Wohnung bringt, handelt nicht grob fahrlässig. Er verliert damit nicht seinen Versicherungsschutz, wenn das Auto gestohlen wird. Auch gewissenhaften Menschen könne solch ein Fehler einmal passieren. Die Versicherung muss zahlen.
Probefahrt
Wer seinen Wagen verkaufen möchte und einem Interessenten für eine Probefahrt verleiht, sollte sich immer den Ausweis, quasi als Pfand, geben lassen. Kehren Kaufinteressent und Auto nämlich nicht zum Besitzer zurück, wird es teuer: Die Versicherung zahlt nicht.
