URLAUB MIT DEM AUTO

Suchen und buchen - Aktuelle Angebote zum Thema 

Knöllchen-Gefahr im Urlaub

Spanische Autobahn bei Benidorm

Spanische Autobahn bei Benidorm. Foto: Hans-Joachim Franzen

Ungewohnte Tempo-Limits, andere Promillegrenzen und besonders geregelte Überholvorschriften können Verkehrssündern im Ausland ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen. Besser Sie informieren sich schon vor Reiseantritt über die Besonderheiten im ausländischen Verkehr. Die wichtigsten Unterschiede zu den in Deutschland geltenden Regeln:

Tempo-Limits: Nehmen Sie den Fuß vom Gaspedal

In einigen Ländern Europas gelten ungewohnte Tempo-Limits, auf die sich Urlaubsreisende einstellen müssen. Fahranfänger sollten vor allem in Portugal vorsichtig mit dem Gaspedal umgehen. Dort dürfen Autofahrer, die ihren Führerschein noch kein ganzes Jahr haben, höchstens mit Tempo 90 unterwegs sein.

Wer seine Fahrberechtigung noch keine zwei Jahre hat, darf in den GUS- Staaten nie schneller als 70 km/h fahren. Diese Bestimmungen gelten auch für Fahranfänger, die ihren Führerschein in Deutschland gemacht haben.

Auf französischen Autobahnen dürfen Führerscheinfrischlinge statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h lediglich 110 km/h fahren. Auch auf Land- und Schnellstraßen gilt für sie ein Limit: Immer zehn km/h weniger als angegeben. Bei Überschreitungen drohen über 100 Euro Strafe.

In Frankreich muss generell besonders bei Nässe die Geschwindigkeit außerorts um 10 km/h und auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden. In Österreich wiederum gilt während der Nachtstunden von 22 bis fünf Uhr auf allen Autobahnen mit Ausnahme der A 1 Salzburg - Wien aus Lärmschutzgründen ein Höchsttempo von 110 km/h. Autoreisende in Tschechien dürfen vor Bahnübergängen grundsätzlich das Tempolimit von 30 km/h nicht überschreiten. Auf schwedischen Autobahnen gilt einheitlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Auf Schnellstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit je nach Beschilderung 70 km/h bis 110 km/h. In Norwegen dürfen Pkw nirgends schneller als 90 km/h unterwegs sein.

Promille-Grenze: Ohne Alkohol fährt sich´s besser

Überall hart verfolgt wird - wie in Deutschland auch - das Fahren unter Alkoholeinfluss. Zu den hohen Geldstrafen kommt hier in vielen Fällen noch ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug hinzu. Bei schweren Unfällen sind sogar Haftstrafen möglich. Als oberste Alkohol-Grenze hat sich jetzt fast überall in Europa die 0,5-Promille-Marke durchgesetzt. Nur noch in den fünf Ländern Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg und der Schweiz gilt die 0,8-Promille-Grenze. In Polen, Schweden und neuerdings auch Norwegen ist schon bei 0,2-Promille Schluss. Ganz verboten ist Alkohol am Steuer in der Slowakischen Republik, in Tschechien, Ungarn, Rumänien und den GUS-Staaten.

Rotlichtsünder: Stoppen Sie lieber rechtzeitig

Nicht nur unbeachtete Tempolimits und ein zu hoher Alkoholspiegel werden im Ausland streng bestraft. Auch Ampelsünden können die Urlaubskasse erheblich schmälern. Während in Deutschland das Überfahren einer roten Ampel in der Regel 50 Euro kostet, müssen Rotlichtsünder in den meisten Urlaubsländern mit weitaus höheren Geldbußen rechnen. In Dänemark und Schweden zahlt man laut ADAC für eine Fahrt bei "Rot" rund 140 Euro, in Norwegen ab 300 Euro und in Finnland ist es fast ein Drittel eines Monatsgehaltes. Auch in Großbritannien und Irland liegt der Satz vier bis fünf Mal über dem deutschen.

Achtung Überholverbot: Bleiben Sie in Ihrer Spur

Ebenfalls hohe Geldbußen riskieren Autofahrer laut ADAC vor allem bei der Missachtung von Überholverboten. Oft sind im Urlaubsland bei den Überholvorschriften auch nationale Besonderheiten zu beachten. So darf beispielsweise in der Schweiz und Österreich nicht vor Fahrbahnkuppen, in Italien nicht vor und in Kreuzungen überholt werden. In allen drei Ländern ist das Überholen außerdem ausdrücklich vor und in Kurven sowie vor und auf unbeschrankten Bahnübergängen untersagt. Neben den Überholverboten muss auch auf Blinkvorschriften geachtet werden. In Italien, Kroatien, Slowenien und Serbien gilt die Besonderheit, dass während des gesamten Überholvorgangs geblinkt werden muss.

 

 

 

 

 


 
© 2011 Travelimpulse GmbH    Sitemap | Impressum | AGBs der Urlaub-im-web.de |  AGBs unserer Reiseveranstalter