ANGELURLAUB IN DEN NIEDERLANDEN - VON AAL BIS ZANDER

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Von Aal bis Zander

Auf den Binnengewässern ist für das Angeln ein Fischereischein ('sportvisakte') und die schriftliche Erlaubnis ('vergunning') des Inhabers der Fischereirechte erforderlich. Der Fischereischein ist für das Angelgerät, welches Sie benutzen und der Erlaubnisschein für das Gewässer, in dem Sie angeln. Der Fischereischein ist bei den Postämtern erhältlich. Er beinhaltet die Genehmigung, dass Angeln mit höchstens zwei Angeln oder einer Aalschnur erlaubt ist (Gebühr ca. Hfl. 15,-).

Erlaubnisscheine erhält man meistens im Ort. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von einem Tag, einer Woche, einem Monat oder einem Jahr.

 

Ausnahme:

 1) Keinen Angelschein brauchen Personen unter 15 Jahren mit einer Angelrute, wenn als Köder Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreide, Saat, Würmer, Insekten, Insektenlarven oder Nachahmungen von Insekten, die nicht größer als 2,5 cm sind, benutzt werden.

 

2) Keine Erlaubnis braucht man, wenn man mit einer Angelrute mit den oben erwähnten Ködern in den durch Berufsschifffahrt befahrenen Gewässern und Häfen fischt. Ausgenommen, z.B. das Lauwersmeer (Wattenmeergebiet), das Grevelingenmeer und das Veerse Meer (Deltagebiet).

 

In den Küstengewässern, z.B. Wattenmeer, Dollard, Nieuwe Waterweg, Oosterschelde und Westerschelde, ist Angeln mit höchstens zwei Angeln ohne Erlaubnis und Fischereischein möglich. Auf der Nordsee werden keine Papiere verlangt.

 

 

Vom 1. April bis zum 1. Juni darf nicht mit folgenden Ködern gefischt werden: Würmer, Fischteile, Schlachtprodukte, alle Kunstköder (ausgenommen Kunstfliegen kleiner als 2,5 cm) und tote Fische.

Achtung: Lebende Fische dürfen nicht als Köder benutzt werden!

 


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