EU - REISERECHT
Suchen und buchen - Aktuelle Angebote zum Thema
Rechte für Flugreisende in der EU
Die Europäische Kommission hat die Position von Flugreisenden gegenüber den Airlines gestärkt. Die neuen Richtlinien gelten für alle Fluglinien und könne bei Folgenden Verstößen geltend gemacht werden:
Rechte bei Nichtbeförderung:
1) Fluggesellschaften die voraussichtlich Fluggäste abweisen müssen, sind verpflichtet, bevor sie irgend etwas anderes unternehmen, nach Freiwilligen zu suchen, die bei bestimmten Gegenleistungen von ihrer Buchung zurücktreten. Sie müssen also versuchen, mit Fluggästen, die an einem Buchungsverzicht interessiert sind, einen Handel zu schließen. Nur wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, ist es ihnen gestattet, Fluggäste gegen ihren Willen nicht zu befördern.
2) Sie müssen alle Fluggesellschaften und Reiseveranstalter, die Fluggäste nicht befördern, diesen einen abschreckend hohen Ausgleich zahlen:
250 € bei Flügen unter 1 500 km
400 € bei Flügen innerhalb der Gemeinschaft über 1 500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km
600 € bei allen sonstigen Flügen.
Neben dem finanziellen Ausgleich haben nicht beförderte Fluggäste auch weiterhin Anspruch auf die Wahl zwischen der Erstattung ihres Flugscheins und einem anderen Flug sowie auf Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterbringung.
Rechte bei Annullierungen des Fluges:
Wenn Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter Flüge streichen und für die Annullierung selber verantwortlich sind, so haben die Fluggäste Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich in derselben Höhe wie bei Nichtbeförderung. Diese Verpflichtung zum Ausgleich besteht nur dann nicht, wenn:
- die Fluggäste zwei Wochen vor dem flugplanmäßigen Abflug informiert werden oder
- sie rechtzeitig informiert und auf eine andere Flugverbindung zu einer Zeit, die sehr nahe an der planmäßigen Abflugzeit des ursprünglichen Flugs liegt, umgebucht werden.
Ferner erhalten die Fluggäste bei Annullierungen drei weitere Ansprüche:
Mahlzeiten und Erfrischungen, Hotelunterbringung, sofern die Annullierung eine Übernachtung erfordert, und
Erstattung des Flugscheins, sofern die Annullierung für den Fluggast eine Verspätung von mindestens fünf Stunden bedeutet.
Rechte der Flugreisenden bei großer Verspätungen:
Ist für Fluggesellschaften eine große Verspätung absehbar, so sind sie ihren Fluggästen gegenüber zu folgenden Leistungen verpflichtet:
- Mahlzeiten und Erfrischungen
- Hotelunterbringung, sofern die Verspätung eine Übernachtung erfordert, und
- Erstattung des Flugscheins, sofern die Verspätung für den Fluggast eine Verspätung von mindestens fünf Stunden bedeutet.
Leider halten sich gerade viele Billigfluglinien nicht an die Bestimmungen und der Reisende muß auf sein Recht bestehen.
Hilft eine Beschwerde an die Fluggesellschaft selber nicht, müssen sich Flugreisende an die zuständige Behörde wenden um Ihre REchte durch zu setzten.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Deutschland.
Die Verordnung und Beschwerdeformulare finden Sie auf den Seiten des Luftfahrtbundesamtes (LBA) >>>.
Flugangebote von Urlaub-im-web finden sie hier >>>
