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Reisen nach Russland immer komplizierter - dürfen Studenten und Schüler noch einreisen?

(09. 11. 2010)

Kirche in Moskau. Foto: Werner Stoss

Für deutsche Urlauber, die nach Russland einreisen möchten, wird das Prozedere im Vorfeld der Reise immer komplizierter. Wer eine Städtereise nach Moskau oder Sankt Petersburg buchen oder andere Regionen des Riesenreichs erkunden möchte, muss sich nicht nur ein Visum besorgen, was schon mit 35 - 70 Euro zu Buche schlägt und zudem Zeit kostet, sondern seit kurzem auch Nachweise über sein persönliches Vermögen oder Einkommen vorlegen. Diese Nachweise können in Kontoauszügen bestehen, in Verdienstbescheinigungen der letzten Monate oder auch in Dokumenten über Grundbesitz in Deutschland. Wie mit Schülern und Studenten ohne eigenes Einkommen verfahren wird, scheint noch offen.

Wie sinnvoll die neuen Regelungen sind, ist hoch umstritten. Niemand kann ernsthaft glauben, dass Schüler, Studenten, Hartz 4- Empfänger oder alleinerziehende Mütter in Russland untertauchen möchten.
Reisenden, die beruflich in Russland zu tun haben, müssen nun den Besitz einer eigenen Firma belegen oder eine Verdienstbescheinigung vorweisen! Besonders pikant wäre es, wenn die Höhe des persönlichen Einkommens den jeweiligen Geschäftspartnern bekannt werden würde.

Die neuen Regelungen werden damit begründet, dass die Europäische Union weiter an einer Visa-Pflicht für russische Staatsbürger festhält. Nach Meinung der russischen Regierung stellt diese Visa-Pflicht eine Diskriminierung dar. Auch diese Sichtweise ist hoch umstritten, da die EU auch von Bürgern vieler anderer Staaten Visa verlangt und natürlich das Recht hat, unkontrollierte Einwanderung zu unterbinden.

Letztlich wird vor allem der russische Tourismus unter den neuen Regelungen leiden. Denn es ist auch die Einfachheit der Reisevorbereitung (vor allem bei Online-Buchungen), die viele Menschen zu Reisen in andere Länder animiert. Man sollte die Zahl jener Menschen, die gegenüber Formularen aller Art und gegenüber Bürokratie im Allgemeinen großes Unbehagen empfinden, nicht unterschätzen. Viele dieser Menschen verzichten im Fall von Unwägbarkeiten ganz auf die Reise bzw. suchen sich ein anderes Reiseziel aus.

Aus der Mitteilung der Konsularabteilung der russischen Botschaft in Berlin:

"1. Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen- Reise werden bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /im Original/, Registrierung der eigenen Firma /Original mit einfacher Kopie/, Nachweis von Wohneigentum usw.).
2.Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:
- (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma;
- (bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben."

Von: www.urlaub-im-web.de


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