HANDGEPÄCKBESTIMMUNGEN

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Neue Handgpäckbestimmungen seit November 2006


Seit dem 6. November gelten neue Bestimmungen für innerdeutsche und EU Flüge.


Auf in der EU startenden Flügen sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen ab dem 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Innnlandsflüge.


  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einemtransparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte"Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden


Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.


Sonderbestimmungen bei Handgepäckbestimmungen:


Medikamente und  Babynahrung, die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen aber ebenfalls an der Sicherheitskontrolle gesondert vorgezeigt werden.

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

Quelle: Lufthansa.com


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